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AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Veröffentlicht am: 16.03.2016

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 14.03.2016 beschlossen, den von der BRAK mit zwei Rechtsanwälten vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin wegen der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) abgeschlossenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen.

Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie in der Presseerklärung der BRAK.

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