Wer eine beA-Karte mit Signaturfunktion bestellt hat, muss das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen. Die BNotK schreibt ab Ende Juli die Besteller individuell an und bereitet sie auf die nächsten Schritte vor, die für dieses Aufladeverfahren durchzuführen sind. Im Wesentlichen sind folgende Schritte zu beachten:
Zunächst ist online ein signaturrechtlicher Antrag zu stellen, der mit den bereits bekannten Daten vorausgefüllt ist. Anschließend ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung des Karteninhabers erforderlich. Diese erfolgt bei einem Notar mittels Unterschriftenbeglaubigung. Nähere Informationen zum KammerIdent-Verfahren finden Sie unter https://bea.bnotk.de/kammerident/.
Nach erfolgreicher Identifizierung erhält der Karteninhaber eine elektronische Mitteilung mit einer detaillierten Beschreibung, wie er das qualifizierte elektronische Zertifikat auf seine beA-Karte aufladen kann. Eine Software hierfür stellt die Zertifizierungsstelle der BNotK zur Verfügung. Die PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird ebenfalls elektronisch übermittelt. Nähere Informationen finden Sie unter: https://bea.bnotk.de/documents/FAQ_beA_Nachladeverfahren.pdf.