Wer seine beA-Karte bislang noch nicht beantragt hat, sollte dies zeitnah unter https://bea.bnotk.de/ nachholen. Die BNotK bemüht sich, eingehende Bestellungen so abzuarbeiten, dass möglichst alle Karten noch vor dem angekündigten Starttermin für das beA am 29.09.2016 ausgeliefert werden können. Für die Bestellung benötigen Sie ihre SAFE-ID bzw. die persönliche Antragsnummer, die die BRAK jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt im Juni 2016 per Post zugesandt hat.
Weitere Informationen zum Bestellprozess finden Sie unter http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/bea-karten-chipkartenlesegeraete-und-signaturkarten/.