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beA - noch kein Termin für die Wiederinbetriebnahme

Veröffentlicht am: 29.03.2018

Leider ist es uns nach wie vor nicht möglich, Ihnen einen konkreten Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA zu benennen.Informationen der BRAK dazu finden Sie in der Ausgabe 6/2018 des beA-Newsletters vom 22.03.2018, in dem die BRAK erneut darauf hingewiesen hat, dass es eine angemessene Vorlauffrist geben wird.

Wir weisen zudem auf ein Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, an die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. hin. Darin wird über den Status des beA informiert. Zudem werden Antworten auf Fragen zur Verschlüsselung von beA-Nachrichten, zur Kapazität des beA-Systems, zu vertraglichen Vereinbarungen und zur Abnahme des beA-Systems gegeben.

 

 

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