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BRAK – Hauptversammlung in Koblenz

Veröffentlicht am: 30.04.2018

Am 27.04.2018 haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) in Rheinland-Pfalz getroffen.

Die Hauptversammlung fasste nach kritischer und kontroverser Diskussion richtungsweisende Beschlüsse, die insbesondere den Haushalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) betrafen. Die HV hat dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung mit deutlicher Mehrheit Entlastung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017 – einschließlich des Haushalts für den elektronischen Rechtsverkehr – erteilt und den Nachtragshaushalt 2018 zum Titel ERV beschlossen.

Den mit einem Antrag zum Haushalt verbundenen Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums und die hiermit einhergehende Rücktrittsforderung lehnte die Hauptversammlung mit überwältigender Mehrheitab.

Für das Jahr 2019 wurde für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einen Beitragsanteil in Höhe von 52 Euro pro Mitglied beschlossen.

zur Presseerklärung der BRAK

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