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BRAO-Reform: Endlich durch, aber kein großer Wurf

Veröffentlicht am: 24.03.2017

Am 23.03.2017 hat der Bundestag nun in zweiter und dritter Lesung das nationale Umsetzungsgesetz zur europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in der Fassung des Änderungsvorschlages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 03.03.2017 beschlossen.

Die Satzungsversammlung hat nunmehr die Kompetenz erhalten, die Pflichten bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt zu regeln (§ 14 BORA). Sie hat jedoch weiterhin keine Ermächtigungsgrundlage, die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren.

Zudem wurde verbindlich die Briefwahl zu den Vorstandswahlen der Kammern beschlossen, die ab dem 01.07.2018 verpflichtend ist. Die BRAK und die regionalen Kammern hatten sich bis zuletzt für eine optionale Briefwahl ausgesprochen.

Weitere Informationen:

Presseerklärung der BRAK vom 24.03.2017
Presseerklärung der BRAK vom  08.03.2017

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