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Dokumente mit Kennwortschutz im elektronischen Rechtsverkehr

Veröffentlicht am: 03.05.2017

Die technischen Rahmenbedingungen der Einreichung von Dokumenten bei Gerichten im elektronischen Rechtsverkehr werden durch die Rechtsverordnungen nach § 130a Abs. 2 ZPO (und entsprechenden Vorschriften anderer Verfahrensordnungen) festgelegt. Unter anderem finden sich in diesen Rechtsverordnungen Vorgaben über die zulässigen Dateiformate. Derzeit erlassen Bund und Länder Rechtsverordnungen jeweils für ihren Bereich, künftig (grundsätzlich ab 2018) wird stattdessen einheitlich eine Rechtsverordnung des Bundes gelten.

Neben den in den Rechtsverordnungen festgelegten technischen Rahmenbedingungen hat sich in der Praxis gezeigt, dass gewisse Varianten von Dateiformaten zu Schwierigkeiten bei der Weiterverarbeitung in der Justiz führen: Wenn elektronische Dokumente (Microsoft Word, PDF etc) mit einem Kennwortschutz versehen sind, der ein Ausdrucken der Datei oder einen Kopieren von Textbestandteilen verhindert, führt dies zu technischen Schwierigkeiten bei Gerichten. Unabhängig von der Frage der verfahrensrechtlichen Zulässigkeit gibt die Bundesrechtsanwaltskammer daher die Bitte aus der Justiz weiter, im elektronischen Rechtsverkehr auf Dokumente mit einem Kennwortschutz zu verzichten.

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