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Elektronischer Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten

Veröffentlicht am: 18.12.2015

Zum 01.01.2016 wird die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit in Kraft treten (E-Rechtsverordnung Sozialgerichte – ERVV SG). Der elektronische Rechtsverkehr wird nach Mitteilung der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts ab diesem Zeitpunkt dauerhaft an allen bayerischen Sozialgerichten für Neu- und Bestandsverfahren aller Fachgebiete zur Verfügung stehen. Die Teilnahme am EGVP ist weiterhin kostenfrei und ermöglicht den Austausch sowohl unsignierter als auch signierter elektronischer Dokumente in allen zugelassenen Formaten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.egvp.de sowie auf der Homepage der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit unter www.lsg.bayern.de unter dem Stichwort „Bürgerservice“.

Der Zugang über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) steht sowohl den Verfahrensbeteiligten als auch allen anderen Kommunikationspartnern wie Ärzten, Sachverständigen und Behörden in allen Streitsachen zur Verfügung.

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