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Elektronisches Schutzschriftenregister

Veröffentlicht am: 18.12.2015

Zum 01.01.2016 wird ein zentrales, bundesweites elektronisches Schutzschriftenregister eingerichtet. Die Einreichung einer Schutzschrift dort genügt, um alle Zivil- und Arbeitsgerichte zu erreichen. Die Landesjustizverwaltung des Landes Hessen wird das Register künftig führen. Für die Einstellung einer Schutzschrift ist eine Gebühr in Höhe von 83 € vorgesehen. Außerdem wird festgelegt, dass die Einreichung von Schriftsätzen zu dem künftigen Verfahren gehört und damit mit der Verfahrensgebühr für das Prozessverfahren abgegolten ist.

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