Zum 01.01.2016 wird ein zentrales, bundesweites elektronisches Schutzschriftenregister eingerichtet. Die Einreichung einer Schutzschrift dort genügt, um alle Zivil- und Arbeitsgerichte zu erreichen. Die Landesjustizverwaltung des Landes Hessen wird das Register künftig führen. Für die Einstellung einer Schutzschrift ist eine Gebühr in Höhe von 83 € vorgesehen. Außerdem wird festgelegt, dass die Einreichung von Schriftsätzen zu dem künftigen Verfahren gehört und damit mit der Verfahrensgebühr für das Prozessverfahren abgegolten ist.