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Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung

Veröffentlicht am: 22.12.2015

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2015 beschlossen, folgende Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung auszusprechen:

  1. Ausbildungsjahr:          500,00 € (brutto)
  2. Ausbildungsjahr:          600,00 € (brutto)
  3. Ausbildungsjahr:          700,00 € (brutto)

Diese Empfehlungen dürfen höchstens um 20 % unterschritten werden. Andernfalls kann wegen Unangemessenheit keine Eintragung im Ausbildungsverzeichnis erfolgen (vgl. BAG, Urteil v. 29.04.2015 - 9 AZR 108/14).

 

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