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ERV - Gerichte in Bayern machen nach und nach mit

Veröffentlicht am: 09.02.2017

Die Verbreitung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Deutschland unterschiedlich weit fortgeschritten. In Bayern waren bislang nur wenige Gerichte beteiligt. Das soll sich noch im Laufe des Jahres ändern.

Am 31.1.2017 wurde die Änderungen der bayerischen E-Rechtsverkehrsverordnung vom 11.1.2017 bekanntgemacht. Sie ist zum 1.2.2017 in Kraft getreten. Danach wird sukzessive für alle ordentlichen Gerichte in Bayern beginnend ab den 08.02.2017 der elektronische Rechtsverkehr in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eröffnet.

Achtung: Bitte überprüfen Sie in jedem Fall immer vor dem Versand in der Rechtsverordnung des betreffenden Bundeslands, ob das Gericht, das Sie adressieren möchten, bereits am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt!

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten in Bayern finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

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