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Haben Sie schon Ihre beA-Karte beantragt?

Veröffentlicht am: 02.11.2015

Zum 01.01.2016 richtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein empfangsbereites besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ein. Wir haben darüber bereits mehrfach berichtet. Um das Postfach nutzen zu können, muss eine Erstregistrierung erfolgen. Dazu ist die sogenannte beA-Karte erforderlich, die von der Bundesnotarkammer herausgegeben wird.

Die Bestellung der beA-Karten läuft seit Anfang September. Über die eigens dafür eingerichtete Seite https://bea.bnotk.de können Sie ihre beA-Karte und ggf. weitere Produkte zur Nutzung des Postfachs erwerben (z.B. Kartenlesegerät). Notwendig ist dazu eine individuelle Antragsnummer, die Ihnen Anfang September mit einem Schreiben des Vizepräsidenten der BRAK, RA Dr. Martin Abend, übersandt wurde. Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten oder verlegt haben, wenden Sie sich bitte per E-mail an die Bundesnotarkammer. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg kann Ihnen ihre Nummer nicht nennen oder eine neue Auftragsnummer vergeben!

Herstellung und Versand der Karten erfolgen nach der Reihenfolge des Bestelleingangs. Die BRAK empfiehlt deshalb, die KArte zeitnah zu bestellen, um ab 01.01.2016 auf das Postfach zugreifen zu können. Weitere Informationen zum beA und zur beA-Karte finden Sie auf den Internetseiten http://bea.brak.de und https://bea.bnotk.de. Die Bundesnotarkammer hat zudem eine Hotline eingerichtet, die Sie über die Telefonnummer 0800-3550100 erreichen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum beA finden Sie hier.

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