Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Identifizierung für beA-Karten mit Signaturfunktion

Veröffentlicht am: 26.09.2016

Wer eine beA-Karte mit Signaturfunktion ("beA-Karte Signatur") bestellt hat, kann nun bei der Bundesnotarkammer die „Nachladesignatur“ beantragen. Damit kann die zunächst übersandte beA-Karte Basis mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat ausgestattet werden, mit dem qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden können.

Voraussetzung für den Antrag ist, dass Sie sich nach dem Signaturgesetz zuverlässig identifizieren lassen. Wenn Sie bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind, müssen Sie sich hierzu bitte an einen Notar wenden, der dann das sogenannte NotarIdent-Verfahren durchführt. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet auf der beA-Seite der Bundesnotarkammer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Mitglieder nicht im sogenannten Kammer-Identverfahren, also durch die Geschäftsstelle der RAK Nürnberg, identifizieren können - das würde unsere personellen Möglichkeiten sprengen. Diesen Service können wir künftig nur für neu zuzulassende Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Vereidigung anbieten. Dies wird voraussichtlich noch im Laufe des Oktobers 2016 der Fall sein.

Bitte beachten Sie, dass für die "beA-Karte Basis" ein solches Identifizierungsverfahren nicht erforderlich ist.

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.