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Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Veröffentlicht am: 16.11.2015

Die Satzungsversammlung hat am 09.11.2015 in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Der Beschluss geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode  zurück. Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben.

Der Beschluss muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft.

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