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Rechnung der Bundesnotarkammer - Kosten der beA-Karte

Veröffentlicht am: 26.06.2018

Anfang dieser Woche gingen bei den meisten Kolleginnen und Kollegen Rechnungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) für von ihr erbrachte Leistungen - nämlich: die Ausstellung und Auslieferung einer beA-Karte (bzw. beA-Karte Signatur) - ein. Das wirft bei vielen Fragen auf, steht doch das beA bekanntermaßen derzeit nicht zur Verfügung. Hierzu führt die BRAK in ihrem aktuellen beA-Newsletter aus:

"Für die beA-Karten ist ausschließlich die BNotK zuständig. Der Anspruch der BNotK auf Zahlung des Entgelts für bestellte beA-Karten entsteht mit Ausstellung der Karte. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Die vorübergehende Abschaltung des beA-Systems hat auf den Zahlungsanspruch der BNotK keine Auswirkungen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die BNotK (per E-Mail unter bea@bnotk.de oder unter https://bea.bnotk.de).

Die BRAK ist mit Atos wegen möglicher Schadensersatzansprüche, die der Ausfall des beA-Systems verursacht hat, im Gespräch. Sie sind noch nicht abschließend geprüft und verhandelt. Bei Realisierung werden sie, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, eine künftige Reduktion des beA-Anteils am Kammerbeitrag bewirken (näher dazu Nitschke, BRAK-Magazin 2/2018, 10).

Vergebliche Aufwendungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für beA-Karten sind eine von mehreren mit Atos zu verhandelnden Positionen. Die BRAK ist bemüht, für sie eine möglichst pragmatische Lösung zu erreichen. Die BRAK empfiehlt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sich die Verjährungsfrist zu notieren, bittet aber darum, derzeit wegen etwaiger Schadensersatzansprüche noch nicht auf die BRAK oder Atos zuzugehen."

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