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Regierungsentwurf elektronische Akte in Strafsachen

Veröffentlicht am: 27.05.2016

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen. Die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 1. Januar 2018 möglich sein und ab 1. Januar 2026 verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden. Daneben sollen Vorschriften zur elektronischen Aktenführung insbesondere auch im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten neu geregelt werden. Zugleich sollen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 angepasst werden. Zudem werden einige Anpassungen im Zivilprozessrecht vorgenommen, die in dem Referentenentwurf aus dem Jahr 2014 noch nicht enthalten waren. Hierdurch wird künftig die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben werden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert.

Regierungsentwurf v. 04.05.2016

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