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Syndikusanwälte - Gesetz tritt zum 01.01.2016 in Kraft

Veröffentlicht am: 30.12.2015

Der Bundestag hat sich am 17.12.2015 mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte befasst und das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen.  Der Deutsche Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 18.12.2015 dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz wurde vom Bundespräsidenten unterschrieben und ausgefertigt. Am 30.12.2015 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird am 01.01.2016 in Kraft treten.

 

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