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Unzulässige Vermittlungsgebühren

Veröffentlicht am: 19.01.2017

Dem Vorstand ist bekannt geworden, dass Anbieter von Anwaltsuchmaschinen im Internet offenbar bundesweit Rechtsanwälte telefonisch kontaktieren, um ihnen Mandate gegen Zahlung einer Vermittlungsprovision anzudienen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Abgabe eines Teils der Gebühren oder Gewährung sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen unzulässig ist (§ 49 b Abs. 3 BRAO).

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