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Verordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediatoren tritt in Kraft

Veröffentlicht am: 31.08.2017

Am 1.9.2017 tritt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) in Kraft. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird damit die in § 6 Mediationsgesetz eingeräumte Verordnungsermächtigung ausgefüllt.

Nach der Verordnung muss neben einer Ausbildung über mindestens 120 Präsenzstunden ein eigener Praxisfall mit einem Supervisor reflektiert werden. Zudem müssen nach der Zertifizierung innerhalb von zwei Jahren vier weitere Fälle mediiert und durch Supervision begleitet werden. Alle vier Jahre sind 40 Fortbildungsstunden zu absolvieren.

Zum Entwurf der ZMediatAusbV hatte die BRAK sich kritisch geäußert. Sie begrüßte zwar die festgelegten Ausbildungsinhalte, bemängelt aber vor allem, dass praktische Erfahrungen nicht Voraussetzung für die Zertifizierung sind und dass die nachgelagerten Praxisanforderungen nicht überprüft und sanktioniert werden.


Weitere Informationen:

BGBl. 2016 I 1994
Plassmann, BRAK-Magazin 1/2017, 13
Stellungnahme der BRAK (Stn. 18/2014, Mai)

 

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