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Warnung vor Betrugsmasche gegen Anwälte mit gefälschten Schecks

Veröffentlicht am: 01.09.2016

Eine gezielt gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerichtete Betrugsmasche tauchte in den letzten Wochen auf. Angebliche Darlehensverbindlichkeiten aus den USA oder Kanada, auf die deutsches Recht anwendbar sein soll, sollen beigetrieben werden. Die angeblichen Schuldner übersenden in der Regel rasch einen Scheck zur Begleichung ihrer Verbindlichkeit. Wird die beigetriebene Summe an den Mandanten ausgekehrt, platzt der Scheck, denn Schecks aus den USA oder Kanada können bis zu zwei Jahre lang rückbelastbar sein. Daher wird eindringlich empfohlen, über Scheckgeld erst dann zu verfügen, wenn die Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben, sondern auch - auf Nachfrage - die wirksame Einlösung bestätigt hat. Folgende Indizien sollten bei Beitreibungsmandaten misstrauisch machen: Unpersönlicher Erstkontakt, Nutzung anonymer E-Mail-Dienste (z.B. hotmail.com, gmail.com), schnelle Zahlungsbereitschaft des angeblichen Schuldners.

Kollegen und Kolleginnen, die Strafanzeige erstatten, werden gebeten, diese in Kopie an den Geldwäschebeauftragten der BRAK, RA Frank Johnigk (johnigk@brak.de), zu senden; dieser berät auch zum Umgang mit der Betrugsmasche.

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Ausführlicher Warnhinweis

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