RA Christoph Mackenrodt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bei den diesjährigen Wahlen zum Kammervorstand kandidiere ich (erneut) für einen der beiden Vorstandssitze des LG-Bezirks Regensburg, damit ich – wenn Sie es gestatten – meine 2012 begonnene ehrenamtliche Arbeit in Nürnberg fortsetzen kann.
Ich wurde 1972 in Frankfurt am Main geboren, und zwar am 29. Februar – böse Zungen behaupten also, ich wäre dieses Jahr gerade mal 13 Jahre alt. Das kann allerdings nicht ganz stimmen, denn nach meiner Schulzeit im unterfränkischen Alzenau und dem Studium an der Uni Regensburg bin ich jetzt schon seit vierundzwanzig Jahren Rechtsanwalt in Regensburg, Partner der Kanzlei Milek & Kollegen und Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Verkehrsrecht. Aber ganz im Ernst:
In unserer "lebhaften Allgemeinkanzlei", wie man in Stellenanzeigen immer so schön liest, bin ich derjenige von fünf Kolleginnen und Kollegen, der für alles zuständig ist, das mit Strafe, Haftung, Schadensersatz und Versicherung zu tun hat. Daneben gebe ich sehr gerne beim Landgericht Regensburg Referendarunterricht im Zivilprozessrecht und im Versicherungsrecht.
In den Kammervorstand haben Sie mich erstmals im Jahr 2012 gewählt. Seitdem bin ich dort tätig in der Abteilung für Fachanwaltsangelegenheiten sowie vor allem in einer unserer drei Abteilungen für Berufsaufsicht (III), deren Vorsitzender ich seit sechs Jahren bin. Beide Themen liegen mir sehr am Herzen:
Im Hinblick auf die Fachanwaltschaften geht es mir darum, einen fairen Interessenausgleich und guten Mittelweg zu finden, einerseits im Hinblick auf die gewünschte hohe Qualität der anwaltlichen Arbeit zugunsten der Mandantschaft; andererseits dürfen aber natürlich die Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen nicht überspannt werden, was die Aus- und Fortbildung anbetrifft.
Soweit ich mich im Bereich des Berufsrechts – in der genannten „Beschwerdeabteilung“ – engagiere, bin ich der Auffassung, dass man im amerikanischen Rechtskreis hier nicht ohne Grund von Ethical Rules spricht. Meiner Ansicht nach muss die Anwaltschaft im gleichen Maße, wie sie besondere Berufsfreiheiten und eine privilegierte Position als Organ der Rechtspflege in Anspruch nehmen will, dieses Vertrauen auch durch die Garantie absoluter Zuverlässigkeit, Professionalität und Verschwiegenheit rechtfertigen. Dazu gehört auch, nach innen im Rahmen der Disziplinarverfahren schwarze Schafe entsprechend zu sanktionieren. Und nicht zu vergessen: Dass dies die Anwaltschaft (auch) selbst tut, ist auch vor dem Hintergrund wichtig, solchen politischen Bestrebungen den Wind aus den Segeln zu nehmen, die unsere anwaltliche Selbstverwaltung wesentlich einschränken oder gar ganz abschaffen wollen.
Bevor aber ein Missverständnis entsteht: Sicher ist eines: Wir Vorstandsmitglieder sehen uns (wie übrigens auch die Geschäftsführung und das Präsidium) grundsätzlich als Ihre Dienstleister und Helfer. Und so ist es auch in vielen Fällen möglich (und macht viel mehr Spaß), in zahlreichen Berufsaufsichtsverfahren zu vermitteln, Missverständnisse aufzuklären und konstruktive Ergebnisse zwischen den Beteiligten zu finden. Und zu guter letzt bin ich auch (zusammen mit meiner ganzen Abteilung) vor allem in Ihrem Sinne daran interessiert, im Falle der zahlreichen schlicht unbegründeten oder gar manchmal querulatorischen Beschwerden für Sie, unsere Kolleginnen und Kollegen, eine Lanze zu brechen und ganz klar explizit gegenüber den beschwerdeführenden Mandanten, Richtern, Staatsanwälten oder Versicherern festzustellen, dass eben keine Verstöße gegen das Berufsrecht vorlagen und das beanstandete anwaltliche Verhalten vollkommen einwandfrei gewesen ist.
Wenn Sie mir also für weitere vier Jahre Ihr Vertrauen aussprechen und mich diese ehrenamtliche Arbeit fortsetzen lassen wollen, dann bitte ich Sie, mir diesen März bei der Vorstandswahl Ihre Stimme zu geben – herzlichen Dank!
Ihr Christoph Mackenrodt