Seminar Nr. 7214
Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung
Samstag, 11.12.2010
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Anmeldeschluss: 27.11.2010
Tagungsbeitrag: 100,00 €
Teilnehmerzahl: max. 40
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Inhalt:
Im Wege vorweggenommener Erbfolge werden alljährlich beträchtliche Vermögenswerte übertragen. Häufig reicht das beim Zuwendenden verbliebene Vermögen zur Befriedigung der entstehenden Bedürfnisse nicht aus – eine angesichts einer stetig steigenden Lebenserwartung und nach wie vor immenser Kosten für Krankheit und Pflege häufig anzutreffende Fallgestaltung. In dieser Situation fordert mitunter der Schenker selbst, typischerweise jedoch, nach der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungsleistungen durch den Schenker, der Sozialhilfeträger von dem Beschenkten nach § 528 BGB die Herausgabe der im Wege antizipierter Erbfolge zugewendeten Vermögenswerte. In der Praxis mehren sich zudem Fälle, in denen Sozialhilfeträger eine Unterstützung des Schenkers unter Berufung auf seinen Rückforderungsanspruch ablehnen. Hier kommen dann zunächst Dritte, vielfach private Pflegeeinrichtungen, für den Unterhalt des Schenkers auf, die im Weiteren aber Ausgleich bei dem Beschenkten suchen. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die in den verschiedenen Fallgestaltungen auftretenden vielfältigen und schwierigen zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen einer Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung nach § 528 BGB.
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528 BGB
- Ausschlusstatbestände gemäß § 529 BGB
- Verjährungsproblematik
- Zeitgleiche bzw. zeitversetzte Zuwendung an mehrere Beschenkte
- Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbestand des Anspruchs
- Konfusionsproblematik bei einer Erbenstellung des Beschenkten
- Möglichkeit des Vorausverzichts auf den Rückforderungsanspruch
- Regress der Sozialleistungsträger gemäß § 93 SGB XII
- Postmortale Überleitung des Rückforderungsanspruchs
- Verhältnis der Regressvorschriften zur Erbenhaftung gemäß § 102 SGB XII
- Zweigleisigkeit des Rechtswegs bei Anspruchsüberleitung
- Aussetzung des Zivilrechtsstreits aus übergeleitetem Recht bei Anfechtung der Überleitungsanzeige
- Rückforderung der Schenkung durch private Dritte
- Postmortale Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs
- Auswirkungen der Rechtsprechung auf die vertragliche Regelung antizipierter Erbfolgen.
Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt.

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