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"Berufsbildung 2010"

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Seminar Nr. 7214


Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung

Samstag, 11.12.2010
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 27.11.2010
Tagungsbeitrag: 100,00 €
Teilnehmerzahl: max. 40

Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg

Referent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Inhalt:
Im Wege vorweggenommener Erbfolge werden alljährlich beträchtliche Vermögenswerte übertragen. Häufig reicht das beim Zuwendenden verbliebene Vermögen zur Befriedigung der entstehenden Bedürfnisse nicht aus – eine angesichts einer stetig steigenden Lebenserwartung und nach wie vor immenser Kosten für Krankheit und Pflege häufig anzutreffende Fallgestaltung. In dieser Situation fordert mitunter der Schenker selbst, typischerweise jedoch, nach der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungsleistungen durch den Schenker, der Sozialhilfeträger von dem Beschenkten nach § 528 BGB die Herausgabe der im Wege antizipierter Erbfolge zugewendeten Vermögenswerte. In der Praxis mehren sich zudem Fälle, in denen Sozialhilfeträger eine Unterstützung des Schenkers unter Berufung auf seinen Rückforderungsanspruch ablehnen. Hier kommen dann zunächst Dritte, vielfach private Pflegeeinrichtungen, für den Unterhalt des Schenkers auf, die im Weiteren aber Ausgleich bei dem Beschenkten suchen. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die in den verschiedenen Fallgestaltungen auftretenden vielfältigen und schwierigen zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen einer Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung nach § 528 BGB.




Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt.