Seminar Nr. 7230
Kunstgerecht oder strafbar? Strafverteidigung im Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben
Freitag, den 15.10.2010
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 01.10.2010
Tagungsbeitrag: 100,00 €
Teilnehmerzahl: max. 50
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Referenten
RA Peter Doll, Nürnberg
RA Harald Straßner, Nürnberg
RA Doll ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „Fachanwalt für Strafrecht“ und Vorsitzender des Nürnberg-Fürther Anwaltvereins. Seit vielen Jahren ist er als Strafverteidiger auch überregional tätig. Er ist seit vielen Jahren Vortragsreferent für fachanwaltschaftliche Fortbildung.
RA Straßner ist Fachanwalt für Strafrecht, Richter am Anwaltsgericht und seit vielen Jahren für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg in der Referendarausbildung tätig.
Er hält ebenfalls regelmäßig Vorträge für Rechtsanwälte und Nichtjuristen.
Gastbeitrag: OStA Dycke.
Herr OStA Dycke ist regelmäßiger Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft in den
Verfahren beim Anwaltsgericht Nürnberg und daher profunder Kenner
berufsrechtlicher Problemstellungen.
Inhalt:
„Alles, was der Anwalt sagt, muss wahr sein. Aber er muss nicht alles sagen!“
Dieser Satz des bekannten Strafverteidigers Prof. Dr. Hans Dahs sollte jedem Anwalt, insbesondere jedem Strafverteidiger, Auftrag und Maxime zugleich sein.
Aber wo sind die Grenzen zwischen legaler Auftragserfüllung für den Mandanten und ordnungswidrigem oder gar strafbarem Vorgehen des Verteidigers?
Gerade die Verteidigung des inhaftierten Mandanten konfrontiert den Rechtsanwalt zuweilen mit nicht klar geregelten Problemstellungen.
Die Referenten werden den Versuch unternehmen, die meist ungriffige Rechtsprechung praxistauglich aufzubereiten.
Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt.

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