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Seminare an der Universität Erlangen


Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien

Freitag, den 10.02.2012 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 140,00 € (einschl. Getränke, Snacks und Seminarunterlagen)

Ort:
Juridicum der Universität,
Sitzungssaal JDC 0.283
Schillerstr. 1
91054 Erlangen

Referent:
RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn

Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren ist seit mehr als zwei Jahren in Kraft, das kooperative Ermittlungsverfahren mit erweiterten Teilhaberechten der Verteidigung ist in geeigneten Fällen schon länger Realität. Daraus ergeben sich neue Handlungsspielräume für die Strafverteidigung, aber auch neue Risiken – etwa bei der Teilnahme des Mandanten an Ermittlungshandlungen, der Einreichung einer Schutzschrift vor dem Zwischenverfahren oder beim vorgeleisteten Geständnis des Mandanten im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache. Bei der Einlösung der Mitwirkungsansprüche der Verteidigung sollte man wissen, was die Gerichte mitzumachen bereit sind.

Das stets bestens evaluierte und heuer schon zum fünften Mal angebotene Fortbildungsmodul will auf diese Fragen Antworten geben, die für die tägliche Arbeit des Strafverteidigers auch praktisch umsetzbar sind. Es richtet sich an alle Kollegen, die die Zeichen der Zeit erkennen und frühzeitig aus der Erkenntnis, dass Strafprozessrecht und Strafverfahren zwei ganz unterschiedliche Dinge sein können, Handlungsalternativen kennen lernen möchten, die sich in der veröffentlichten Rechtsprechung (noch) nicht oder jedenfalls nicht so finden. Es wird zudem ein eingehender Überblick über die mittlerweile vorliegende Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz gegeben werden.

Dr. Matthias Jahn ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidiger“ sowie seit 2005 Richter in beiden Strafsenaten des Ober-landesgerichts Nürnberg. Er war vorher sowohl als Strafverteidiger als auch als Staatsanwalt in der Praxis tätig und ist durch vielfache Veröffentlichungen (u.a. im „Handbuch zum Strafverfahren“, im Großkommentar Löwe/Rosenberg zur StPO und als Gutachter des Deutschen Juristentages) zum Thema besonders ausgewiesen.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung liegt bei frühzeitiger Anmeldung zur Mitnahme bereit.



Aktuelle Rechtsprechung aus dem Markenrecht

Samstag, den 24.03.2012 von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 140,00 € (einschl. Getränke, Snacks und Seminarunterlagen)

Ort:
Juridicum der Universität,
Sitzungssaal JDC 0.283
Schillerstr. 1
91054 Erlangen

Referent:
VorsRiOLG Manfred Schwerdtner
RA Dr. Enno Cöster

In diesem Seminar wird aus der Sicht des im Markenrecht tätigen Richters und des Rechtsanwalts die neuere Rechtsprechung des EuGH, BGH und des OLG Nürnberg behandelt. Schwerpunkte sind:



VorsRiOLG Manfred Schwerdtner war mehrere Jahre Vorsitzender einer für Markenrecht zuständigen Kammer für Handelssachen des LG Nürnberg-Fürth; seit dem Jahr 2008 leitet er als Vorsitzender den für den Gewerblichen Rechtsschutz einschließlich des Markenrechts zuständigen 3. Zivilsenat des OLG Nürnberg.

Dr. Enno Cöster ist seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Er ist Fachanwalt für dieses Gebiet und entfaltet daneben eine umfangreiche Lehr- und Prüfungstätigkeit.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 4 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.



Neuerungen in der Haftpflichtversicherung

Samstag, den 21.04.2012 von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Samstag, den 12.05.2012 von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Teilnahmegebühr: 140,00 € (einschl. Getränke, Snacks und Seminarunterlagen)

Ort:
Juridicum der Universität,
Sitzungssaal JDC 0.283
Schillerstr. 1
91054 Erlangen

Referent:
Dr. iur. Harald Herrmann

Der Kurs ist gleichermaßen für Erst- wie für Zweitteilnehmer geeignet. Denn es werden sowohl allgemeine Prinzipien des neuen VVG behandelt, als auch Vertiefungen im Recht der Haftpflichtversicherungen analysiert, da diese in der Anwaltspraxis größte Bedeutung haben und zugleich von der VVG besonders stark betroffen sind. Kein Wunder, dass es hierzu schon bei Weitem überwiegende Rspr. gibt, die neben den neuen gesetzlichen Vorschriften ausführlich zu behandeln sein wird.

Rechtzeitig vor Beginn wird den Teilnehmern ein Foliensatz zugeleitet, der die Vorbereitung neben dem Aufsatz von Herrmann in Heft 16 der Internet-Zeitschrift www.NWiR.de unterstützt. Spätestens im Frühjahrsheft 2012 folgt Teil II des Aufsatzes zur Nachbereitung.

Dr. iur. Harald Herrmann ist (emeritierter) Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg und war bis 2010 Leiter des Instituts für Versicherungswissenschaft. Eine Veröffentlichungsliste mit zahlreichen Publikationen zum Versicherungsprivatrecht findet sich unter www.precht.wiso.uni-erlangen.de. Inzwischen ist Prof. Herrmann als Rechtsanwalt tätig.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 10 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird für je 5 Stunden erteilt.



Anwalts- und Steuerberaterhaftung

Samstag, den 11.05.2012 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 140,00 € (einschl. Getränke, Snacks und Seminarunterlagen)

Ort:
Juridicum der Universität,
Sitzungssaal JDC 0.283
Schillerstr. 1
91054 Erlangen

Referent:
Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH

Das Seminar befasst sich mit sämtlichen Facetten der Inanspruchnahme von rechtlichen Beratern wegen Fehlberatung. Die richterrechtlich geprägte Materie wird in systematischer Weise anhand der Rechtsprechung des insoweit zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aufbereitet. Behandelt werden alle relevanten Problemkreise, angefangen vom Vertragsschluss und Haftungsgrundlagen, den Hinweispflichten des Anwalts und des Steuerberaters, dem Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden, der Schadensberechnung, der Haftung von Sozietäten und ihrer Mitgliedern bis hin zur Verjährung und prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Dadurch werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, sich mit den rechtlichen Grundstrukturen der Berufshaftung vertraut zu machen.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf unserer Homepage unter www. rak-nbg.de.

Markus Gehrlein, Richter am BGH und Honorarprofessor der Universität Mannheim ist durch zahlreiche Publikationen, insbesondere zum Prozess-, Gesellschafts- und Haftungsrecht hervorgetreten. Er ist Mitglied des für Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenats beim BGH. Im Jahr 2010 hat er das Buch „Anwalts- und Steuerberaterhaftung“ verfasst.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.



Grundsätzliches und Aktuelles zum Betriebsübergang

Freitag, den 25.05.2012 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 125,00 € (einschl. Getränke, Snacks und Seminarunterlagen)

Ort:
Juridicum der Universität,
Sitzungssaal JDC 0.283
Schillerstr. 1
91054 Erlangen

Referent:
Prof. Dr. Steffen Klumpp

Das Seminar befasst sich mit dem praktisch ebenso bedeutsamen wie schwerhandhabbaren Betriebsübergangsrecht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 613a BGB dargestellt.

Schwerpunkte:

Tatbestand des Betriebsüberganges
Weitergeltung von Kollektivvereinbarungen
Kündigungsverbot des § 613a IV BGB
Informationspflichten von Veräußerer und Erwerber
Voraussetzungen und Folgen des Widerspruchsrechtes des Arbeitnehmers.

Prof. Dr. Steffen Klumpp ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.