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"Berufsbildung 2010"

Vom 06. bis 09. Dezember 2010 l...

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Seminar an der Universität Erlangen


Anwaltliches Verhandlungs- und Konfliktmanagement

Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen
und Prof. Dr. Reinhard Greger

Freitag, 12. März 2010,
13:00 - 18:30 Uhr

Juridicum der Universität,
Schillerstr. 1, Erlangen

Teilnahmegebühr: 125 €
(incl. Snacks und Getränke)

In diesem Einführungskurs wird aufgezeigt, wie man durch innovative Verhandlungsführung und Konfliktbehandlung hohe Mandantenzufriedenheit und wirtschaftlichen Erfolg erzielen kann.

Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen hat Ausbildungen als Mediatorin und Verhandlungstrainerin in Deutschland und den USA absolviert. Sie befasst sich in erster Linie mit der Konfliktlösung in Wirtschaftsunternehmen und der Schulung von Führungskräften, ist aber auch in der Richterfortbildung, der Referendarausbildung und der universitären Lehre tätig.

Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a.D. und geschäftsführender Vorstand des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, beschäftigt sich in Forschungsprojekten und Publikationen mit dem gesamten Spektrum der konsensualen Konfliktlösung.

Fortbildungsbescheinigung wird erteilt.


Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien

RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn,
Erlangen-Nürnberg

Freitag, 23. April 2010,
13:00 – 18:00 Uhr

Juridicum der Universität,
Schillerstr. 1, Erlangen

Teilnahmegebühr: 125 €
(incl. Snacks und Getränke)

Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren ist seit dem 4. August 2009 in Kraft, das kooperative Ermittlungsverfahren mit erweiterten Teilhaberechten der Verteidigung ist in geeigneten Fällen schon länger Realität. Daraus ergeben sich neue Handlungsspielräume für die Strafverteidigung, aber auch neue Risiken – etwa bei der Teilnahme des Mandanten an Ermittlungshandlungen, der Einreichung einer Schutzschrift vor dem Zwischenverfahren oder beim vorgeleisteten Geständnis des Mandanten im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache. Bei der Einlösung der Partizipationsansprüche der Verteidigung sollte man wissen, was die Gerichte mitzumachen bereit sind.

Das Seminar will auf diese Fragen Antworten geben, die für die tägliche Arbeit des Strafverteidigers auch praktisch umsetzbar sind. Es richtet sich an alle Kollegen, die die Zeichen der Zeit erkennen und frühzeitig aus der Erkenntnis, dass Strafprozessrecht und Strafverfahren zwei ganz unterschiedliche Dinge sein können, Handlungsalternativen kennen lernen möchten, die sich in der veröffentlichten Rechtsprechung (noch) nicht oder jedenfalls nicht so finden.

Dr. Matthias Jahn ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidiger“ sowie seit 2005 Mitglied des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg. Er war sowohl als Strafverteidiger als auch als Staatsanwalt in der Praxis tätig und ist durch vielfache Veröffentlichungen (neben verschiedenen Zeitschriften u.a. im „Handbuch zum Strafverfahren“ und im Großkommentar Löwe/Rosenberg zur StPO) zum Thema besonders ausgewiesen.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden (§ 15 FAO).


Neuerungen der Praxis zum VVG 2008

Prof. em. Dr. Harald Herrmann, Universität Erlangen-Nürnberg
Dr. Peter Präve, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Samstag, 8. Mai 2010,
09:15 – 14:30 Uhr: Sachversicherungen
und Samstag, 26. Juni 2010,
09:15 – 14:30 Uhr: Personenversicherung

Juridicum der Universität,
Schillerstr. 1, 91054 Erlangen

Teilnahmegebühr: 125 € je Termin
(incl. Snacks und Getränke)

Die Novelle des VVG 2008 hat wesentliche Neuerungen auf zahlreichen Gebieten des Privatversicherungsrechts gebracht. Die Praxis hatte noch bis 1.1.2009 Zeit, die bisher verwendeten AVB umzustellen. Nachdem dies inzwischen geschehen ist, kann der Stand der Gesetzesumsetzung erfasst und auf Fragen der neuesten Rechtsprechung eingegangen werden. Der Kurs besteht aus zwei Teilen:

Die Teilnahme an beiden Terminen ist unabhängig, so dass jeweils getrennte Bescheinigungen ausgestellt werden. Ein Skript und weitere Materialien werden im Kurs ausgegeben.

Dr. iur. Harald Herrmann ist emeritierter Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg und Leiter des Instituts für Versicherungswissenschaft.

Dr. Peter Präve war in der Versicherungsaufsicht tätig und ist nunmehr Syndikus des GDV.


Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 2 x 5 Zeitstunden


Anwaltliches Konfliktmanagement in Baustreitigkeiten

Freitag, 16. Juli 2010,
13:00 - 18:30 Uhr

Juridicum der Universität Erlangen,
Schillerstr. 1, 91054 Erlangen

Teilnahmegebühr: 125 €
(incl. Snacks und Getränke)

Rechtsanwältin Dr. Christine Frfr. von Münchhausen
und Prof. Dr. Reinhard Greger

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauleistungen sind extrem konfliktträchtig. Leicht entwickelt sich aus ihnen ein jahrelanger Monster-Prozess mit ruinösen Folgen. Ein professionelles Konfliktmanagement ist deshalb hier besonders wichtig.
In dem Seminar wird, mit speziellem Bezug auf die Besonderheiten des Baurechts, aufgezeigt, wie man durch innovative Verhandlungsführung und Konfliktbehandlung der Eskalation entgegenwirken und festgefahrene Auseinandersetzungen zu einem für Anwalt und Mandanten erfolgreichen Ende bringen kann. Außerdem wird das neuartige Verfahren der Adjudikation vorgestellt, mit dem sich auch der diesjährige Baugerichtstag intensiv beschäftigt.

Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen hat Ausbildungen als Mediatorin und Verhandlungstrainerin in Deutschland und den USA absolviert. Sie befasst sich in erster Linie mit der Konfliktlösung in Wirtschaftsunternehmen und der Schulung von Führungskräften, ist aber auch in der Richterfortbildung, der Referendarausbildung und der universitären Lehre tätig.

Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a.D. und geschäftsführender Vorstand des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, beschäftigt sich in Forschungsprojekten und Publikationen mit dem gesamten Spektrum der konsensualen Konfliktlösung.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden (§ 15 FAO).