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Service der Rechtsanwaltskammer


Den Rechtsanwaltskammern wurden zahlreiche Aufgaben übertragen. Sie ergeben sich unter anderem aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 73 BRAO). Dazu gehört es unter anderem, die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren und die Erfüllung dieser Pflichten zu überwachen sowie auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer untereinander oder mit ihren Auftraggebern zu vermitteln.

Darüber hinaus wirkt sie bei der Ausbildung der Referendare mit und ist die zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.

Der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist ferner das Recht zur Zulassung zur Anwaltschaft sowie zur Rücknahme und zum Widerruf der Zulassung von der Landesjustizverwaltung übertragen worden. Sie entscheidet über die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen.