Unser Service für Bürger
Anwaltssuche
Über unseren Anwaltsuchdienst können Sie Namen, Anschriften und Telefonnummern von Rechtsanwälten aus unserem Bezirk abfragen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen oder sich nach eigenen Angaben auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben.
Beschwerden über Rechtsanwälte
Bitte beachten Sie, dass Beschwerden nicht telefonisch, sondern nur schriftlich entgegengenommen werden können. Beschwerden per Email können nur bearbeitet werden, wenn die zustellfähige Anschrift des Beschwerdeführers angegeben wird.
Das Gesetz verpflichtet den Vorstand der Rechtsanwaltskammer, bei begründetem Anlass zu überprüfen, ob sich ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin berufsrechtlich korrekt verhalten hat.
Die beruflichen Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts ergeben sich vornehmlich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung und dem Vergütungsgesetz. Ansonsten übt der Rechtsanwalt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus.
Auf eine Beschwerde eines (früheren) Mandanten hin wird der Vorstand nicht tätig, wenn es um die Behauptung geht,
- der Anwalt schulde Schadenersatz
- er habe unrichtig beraten und unvollkommen vertreten
- die Gebührenrechnung bedürfe der Überprüfung.
In Verdachtsfällen geht der Vorstand durch eine seiner beiden Beschwerdeabteilungen der Beschwerde nach, gibt dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet sodann in der Sache selbst.
Jeder Beschwerdeführer ist gehalten, sich bei der Schilderung des dem Vorstand unterbreiteten Sachverhalts streng an die Wahrheit zu halten. Er darf nichts hinzufügen oder weglassen, was den richtigen Sachverhalt verfälschen könnte. Ansonsten liefe er Gefahr, wegen falscher Verdächtigung strafrechtlich verfolgt zu werden.
Vermittlungen
Neben der Beschwerde besteht die Möglichkeit ein Vermittlungsverfahren schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer zu beantragen, um so zu einer gütlichen Einigung zu gelangen (§ 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO).
Das Vermittlungsverfahren wird unabhängig davon eingeleitet, ob beide Seiten hiermit einverstanden sind. Ein Schlichtungsvorschlag wird jedoch nur dann verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird (§ 73 Abs. 5 BRAO).
Schlichter
Viele Rechtsanwälte haben sich als Gütestelle i. S. d. Bayerischen Schlichtungsgesetzes anerkennen lassen. Sie werden als Schlichter tätig.
Wenn Sie von Gerichten darauf hingewiesen werden, daß ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, können Sie Namen und Adressen der Schlichter über unsere Anwaltsuche abrufen.
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