Mediation
Mediation ist die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts oder Rechtsstreits durch Hinzuziehung eines neutralen Vermittlers, des Mediators. Dieser ist nicht entscheidungsbefugt, sondern unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung. Die Mediation ist grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten möglich.
Für weitergehende Informationen zur Mediation steht Ihnen das Merkblatt zur Mediation (23.41 kByte) zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat einen Ausschuss zur außergerichtlichen Streitbeilegung gebildet, der es sich zum Ziel gesetzt, sämtliche Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die Mediation in der Anwaltschaft zu fördern.

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