Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist die zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten (§ 71 Abs. 4 BBiG). Sie führt das Ausbildungsverzeichnis und nimmt durch ihre Prüfungsausschüsse die Abschlußprüfung in Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Amberg, Weiden und Straubing ab.
Zusammen mit den Rechtsanwaltskammern Bamberg und München wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuß eingerichtet, der einmal im Jahr die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin durchführt.
Schließlich engagiert sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg für die anwaltsorientierte Juristenausbildung. Sie arbeitet in der Referendarausbildung eng mit der Justiz zusammen und führt die Listen der zur Ausbildung geeigneten Rechtsanwälte.
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche Informationen sowie die erforderlichen Merklätter und Formulare zur Ausbildung in der Kanzlei.

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