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Am 01.02.2012 nimmt die Nürnberger Justiz die Sicherhei...

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Meister-BAföG


Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird, sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung unf Forschung