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Hochschulzugang


Die Kultusministerkonferenz hat am 06.03.2009 den Beschluss "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" verabschiedet. Durch diesen Beschluss wird den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleich gestellter Abschlüsse) der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Zudem werden die Voraussetzungen definiert, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildungen den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kultusministerkonferenz.