AKTUELLES
"Berufsbildung 2010"

Vom 06. bis 09. Dezember 2010 l...

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Wissenswerte Informationen der Rechtanwaltskammer Nürnberg Mitgliederzeitschrift

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Auszubildende


zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine duale Ausbildung, d.h. der Besuch der Berufsschule und die Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen parallel.

Bereits während der Ausbildung ist der/die Auszubildende mit allen Aufgaben rund um die Betreuung und Abwicklung von Rechtsangelegenheiten aller Art befaßt. Dazu zählt beispielsweise die Aktenpflege und die Erledigung der Korrespondenz, aber auch die Planung und Vorbereitung von Besprechungsterminen sowie die Überwachung der Fristen und die Regelung des Zahlungsverkehrs. Von besonderer Bedeutung ist der Umgang mit den Mandanten, sei es am Telefon oder am Empfang.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.

Erst- und Nachuntersuchung nach JArbSchG

Wird mit einem Minderjährigen ein Ausbildungsvertrag geschlossen, darf mit der tatsächlichen Beschäftigung nur begonnen werden, wenn der Jugendliche in den letzten 14 Monaten von einem Arzt untersucht worden ist und dem Ausbilder eine ärztlich ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird (§ 32 JArbSchG). Die Bescheinigung ist vom Jugendlichen zu besorgen. Sie muß der Rechtsanwaltskammer mit den einzutragenden Ausbildungsverträgen vorgelegt werden.

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muß der Auszubildende, sofern er noch nicht volljährig ist, die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen, daß er nachuntersucht worden ist (§ 33 JArbSchG). Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzulegen.

Zwischenprüfung

Die nächste Zwischenprüfung findet am 26.11.2010 von 13:00 bis 16:00 Uhr in den Berufsschulen Nürnberg, Erlangen, Regensburg und Weiden statt.

Folgende Fächer werden schriftlich anhand praxisbezogener Fälle und Aufgaben geprüft:

1. Recht
2. Büropraxis und -organisation
3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung (§ 8 Nr. 1 b PO).

Crash-Kurs

Der nächsten Crashkurse finden vor der Abschlussprüfung 2011/II in Nürnberg und Regensburg statt. Nähere Informationen erhalten die Auszubildenden rechtzeitig über die Berufsschulen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung 2011/I findet am 18./19.01.2011 statt.

Die Anmeldefrist endet am 26.11.2010.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung:

Anmeldeformular   (34.09 kByte)

Merkblatt_zum_Ausbildungsvertrag.pdf  (70.34 kByte)

Pruefungsausschuss.pdf  (30.05 kByte)


Probleme in der Ausbildung – Wir helfen!

Während der Ausbildungszeit kommt es manchmal vor, dass Probleme auftreten. Von Meinungsverschiedenheiten sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen! Wenn wirklich Schwierigkeiten am Ausbildungsplatz bestehen, gibt es meistens Wege, Unstimmigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin und dem/der Auszubildenden zu bereinigen. Einen Weg will Ihnen die Rechtsanwaltskammer selbst zur Verfügung stellen. Wir bieten unseren Auszubildenden bei bestehenden Schwierigkeiten eine Gesprächsmöglichkeit an. Unter der Nummer 0911/9263330 können Sie sich mit mit einem kompetenten Ansprechpartner verbinden lassen, der mit Ihnen das weitere Vorgehen und Lösungswege besprechen kann. Hierbei ist es selbstverständlich, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer unterliegt der Pflicht zur Verschwiegenheit. Die Beratung erfolgt individuell und soll Ihnen helfen, Schwierigkeiten in der Ausbildung zu lösen und Fragen hinsichtlich der Ausbildung zu beantworten. Auf Wunsch kann überdies zwischen Auszubildendem und ausbildendem Rechtsanwalt vermittelt werden, um eine gemeinsame Lösung der Probleme herbeizuführen. Die Beratung und Vermittlung erfolgt kostenlos.


Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:

http://www.recht-clever.info

Flyer_Ausbildung.pdf  (826.29 kByte)

Berufsausbildungsvertrag(1).pdf  (278.96 kByte)
Hinweis der Redaktion: Bitte beachten Sie, dass beim Ausdrucken des Vertrages das Feld "Kommentare" (im Druckmenü) nicht mit einem "Haken" versehen sein sollte, da sonst die Kommentarfelder und Fragezeichen mit ausgedruckt werden.

Für die Eintragung des Ausbildungsvertrages fällt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 25,00 € an, die mit Einreichung der Verträge zur Zahlung fällig wird.

Bankverbindung: HypoVereinsbank Nürnberg, BLZ: 760 200 70, Kto.-Nr. 20 20 105 979

Merkblatt_zum_Berufsausbildungsvertrag.pdf  (201.64 kByte)

Vorschriften_zur_anwaltlichen_Verschwiegenheit.pdf  (211.24 kByte)

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Pruefungsordnung_RAfachangestellte.pdf  (78.08 kByte)

Berufsschulen

Erfassungsbogen_Schuelerdaten.pdf  (108.08 kByte)

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