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Am 01.02.2012 nimmt die Nürnberger Justiz die Sicherhei...

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Auszubildende


zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine duale Ausbildung, d.h. der Besuch der Berufsschule und die Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen parallel.

Bereits während der Ausbildung ist der/die Auszubildende mit allen Aufgaben rund um die Betreuung und Abwicklung von Rechtsangelegenheiten aller Art befaßt. Dazu zählt beispielsweise die Aktenpflege und die Erledigung der Korrespondenz, aber auch die Planung und Vorbereitung von Besprechungsterminen sowie die Überwachung der Fristen und die Regelung des Zahlungsverkehrs. Von besonderer Bedeutung ist der Umgang mit den Mandanten, sei es am Telefon oder am Empfang.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.

Erst- und Nachuntersuchung nach JArbSchG

Wird mit einem Minderjährigen ein Ausbildungsvertrag geschlossen, darf mit der tatsächlichen Beschäftigung nur begonnen werden, wenn der Jugendliche in den letzten 14 Monaten von einem Arzt untersucht worden ist und dem Ausbilder eine ärztlich ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird (§ 32 JArbSchG). Die Bescheinigung ist vom Jugendlichen zu besorgen. Sie muß der Rechtsanwaltskammer mit den einzutragenden Ausbildungsverträgen vorgelegt werden.

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muß der Auszubildende, sofern er noch nicht volljährig ist, die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen, daß er nachuntersucht worden ist (§ 33 JArbSchG). Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzulegen.

Zwischenprüfung

Die nächste Zwischenprüfung findet voraussichtlich am 30.11.2012 in den Berufsschulen Nürnberg, Erlangen, Regensburg und Weiden statt.

Folgende Fächer werden schriftlich anhand praxisbezogener Fälle und Aufgaben geprüft:

1. Recht
2. Büropraxis und -organisation
3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung (§ 8 Nr. 1 b PO).

Crash-Kurs

Der nächsten Crashkurse findet vor der Sommerprüfung 2012/II in Nürnberg und in Regensburg statt. Nähere Informationen erhalten die Auszubildenden rechtzeitig über die Berufsschulen und in den Kammermitteilungen WIR 01/2012.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung 2012/I findet am 19. und 20.06.2012 statt.

Die Anmeldefrist endet am 11.05.2012. Das Anmeldeformular   (35.85 kByte)steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Pruefungsausschuesse.pdf  (18.75 kByte)

Probleme in der Ausbildung – Wir helfen!

Während der Ausbildungszeit kommt es manchmal vor, dass Probleme auftreten. Von Meinungsverschiedenheiten sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen! Wenn wirklich Schwierigkeiten am Ausbildungsplatz bestehen, gibt es meistens Wege, Unstimmigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin und dem/der Auszubildenden zu bereinigen. Einen Weg will Ihnen die Rechtsanwaltskammer selbst zur Verfügung stellen. Wir bieten unseren Auszubildenden bei bestehenden Schwierigkeiten eine Gesprächsmöglichkeit an. Unter der Nummer 0911/9263330 können Sie sich mit mit einem kompetenten Ansprechpartner verbinden lassen, der mit Ihnen das weitere Vorgehen und Lösungswege besprechen kann. Hierbei ist es selbstverständlich, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer unterliegt der Pflicht zur Verschwiegenheit. Die Beratung erfolgt individuell und soll Ihnen helfen, Schwierigkeiten in der Ausbildung zu lösen und Fragen hinsichtlich der Ausbildung zu beantworten. Auf Wunsch kann überdies zwischen Auszubildendem und ausbildendem Rechtsanwalt vermittelt werden, um eine gemeinsame Lösung der Probleme herbeizuführen. Die Beratung und Vermittlung erfolgt kostenlos.

Berufsschule

Während der Ausbildung besteht Berufsschulpflicht (Art. 39 BayEUG).

Bitte melden Sie Ihre Auszubildende rechtzeitig bei der zuständigen Berufsschule an, damit die Klasseneinteilung erfolgen kann. Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in unserem Bezirk.

Bitte beachten Sie, dass die Regierung der Oberpfalz eine Strukturreform der öffentlichen Berufsschulen durchgeführt hat, in deren Folge die Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten aus dem gesamten Bezirk der Oberpfalz nur noch in Regensburg beschult werden. Die Änderung gilt für die 10. Klassen ab dem Schuljahr 2011/2012. Für Fragen hierzu und ggf. zu Gastschulanträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Im Interesse der Auzubildenden sollte das in der Schule vermittelte Wissen in der Kanzlei praktisch vertieft werde. Hier finden SIe die Stoffverteiungspläne für die drei Berufschuljahre:

Wirtschaftslehre  (72.51 kByte)Verfahrensrecht  (14.7 kByte)Sozialkunde  (14.32 kByte)Recht  (159.91 kByte)Rechnungswesen  (13 kByte)Kostenrecht  (16.04 kByte)

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:

http://www.recht-clever.info

Flyer_Ausbildung.pdf  (826.29 kByte)

Berufsausbildungsvertrag.pdf  (350.52 kByte)
Hinweis der Redaktion: Bitte beachten Sie, dass beim Ausdrucken des Vertrages das Feld "Kommentare" (im Druckmenü) nicht mit einem "Haken" versehen sein sollte, da sonst die Kommentarfelder und Fragezeichen mit ausgedruckt werden.

Für die Eintragung des Ausbildungsvertrages fällt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 25,00 € an, die mit Einreichung der Verträge zur Zahlung fällig wird.

Bankverbindung: HypoVereinsbank Nürnberg, BLZ: 760 200 70, Kto.-Nr. 20 20 105 979

Merkblatt_zum_Berufsausbildungsvertrag.pdf  (201.64 kByte)

Vorschriften_zur_anwaltlichen_Verschwiegenheit.pdf  (211.24 kByte)

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Pruefungsordnung_RAfachangestellte.pdf  (78.08 kByte)

Erfassungsbogen_Schuelerdaten.pdf  (108.08 kByte)

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