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Rechtsfachwirt


Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

Die Prüfung zum geprüften Rechtsfachwirt/zur geprüften Rechtsfachwirtin bietet Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. langjährig in einer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Mitarbeitern die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation, um sich von ihren Mitbewerbern abzuheben und zu einer unverzichtbaren Hilfe in der Kanzlei zu werden. Bayernweit haben bislang 498 Teilnehmer die Prüfung erfolgreich absolviert.

Der Gepr. Rechtsfachwirt verfügt über die erforderliche Qualifikation, um ein Anwaltsbüro zu leiten, zu verwalten und zu organisieren. Prüfungsinhalte sind nach § 15 der geltenden Prüfungsordnung



Prüfung

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Dienstag, 28.02.2012 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 29.02.2012 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 01.03.2012 (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung(§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Freitag, 20.04.2012

Termine für die mündliche Prüfung(§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch, 25.04.2012
Donnerstag, 26.04.2012
Freitag, 27.04.2012

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:



Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der
Rechtsstand zum 31.12.2011.

Eine unkommentierte Gebührentabelle wird bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind:



Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung war Mittwoch, der 30.11.2011 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Anmeldung:Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München unter: www.rak-muenchen.de.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist Frau Hirschmann, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter www.rak-nbg.de.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8, 9 der Prüfungsordnung  (82.69 kByte).

Für die Teilnahme an der Prüfung erhebt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gemäß § 1 der Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von € 250,00.

Vorbereitungskurse

Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten u. a. an: