Anwaltsausweis
Die Rechtsanwaltskammern haben sich auf einen bundesweit einheitlichen, fälschungssicheren Anwaltsausweis geeinigt. Er ist verbunden mit einem europäischen Anwaltsausweis.
Bitte beachten Sie, dass der Ausweis nicht mehr wie früher unmitlebar in der Geschäftsstelle erstellt werden kann. Sie benötigen ein personalisiertes Antragsformular, das sie über die Geschäftsstelle erhalten. Dem Antrag muss ein Passfoto und eine unterschriebene Kopie des Peronalausweises beigefügt werden.
Da der Ausweis extern produziert wird, beträgt die Bearbeitungszeit ein paar Wochen. Beantragen Sie Ihren Ausweis deshalb bitte rechtzeitig.
Der Anwaltsausweis kostet 15,00 €. Er ist fünf Jahre gültig.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rätz (0911 - 926 33 16) gerne zur Verfügung.

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