Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis an der FAU Erlangen-Nürnberg
Seit seiner Errichtung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im August 2003 verfolgt das Institut erfolgreich folgende Ziele:
1. Bessere Vorbereitung des juristischen Nachwuchses auf die Anforderungen der
Anwaltlichen Berufspraxis durch
- Qualifizierung für vorausschauende Rechtsanwendung
(Rechtsberatung und Rechtsgestaltung)
- Vermittlung von berufspraktischen Schlüsselqualifikationen
(Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Kommunikation, Streitschlichtung,
Mediation)
- Mitwirken von Anwälten und Notaren an der Lehre
2. Wissenschaftlich fundierte Weiterbildung
3. Verstärkter Anwaltsbezug in der Forschung
4. Verbesserte Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Wissenschaft
Getragen wird das Institut von einem - von der Rechtsanwaltskammer initiierten Förderverein
Weitere Informationen zum Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
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