Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Organisation
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich aus den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen, die im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg, also bei den Landgerichten Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Weiden, zugelassen sind. Sie ist deren Selbstverwaltungsorgan. Sie hat über 4.300 Mitglieder.
Die Rechtsanwaltskammer fasst ihre Beschlüsse durch einen von der Kammerversammlung gewählten, ehrenamtlich tätigen Vorstand, der regelmäßig zu seinen Sitzung zusammentritt.
Zur Erledigung seiner umfangreichen Aufgaben hat der Vorstand Abteilungen gebildet. Er unterhält eine Geschäftsstelle, über die er erreichbar ist.
Aus seiner Mitte hat der Vorstand das Präsidium gewählt, das die laufenden Geschäfte erledigt, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder den Vorstand übertragen sind.
Gerichtlich und aussergerichtlich wird die Rechtsanwaltskammer durch ihren Präsidenten vertreten.
Aufgaben
Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Widerruf der Zulassung
- Beratung und Belehrung der Kammermitglieder in berufsrechtlichen Fragen
- Ahndung von Berufsrechtsverstößen
- Verleihung der Befugnis, eine der 21 Fachanwaltsbezeichnungen zu führen
- Erstattung von Gutachten (z.B. in Gebührensachen) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen
- Überwachung der Ausbildungsverhältnisse und Prüfungen nach dem BBiG
- Mitwirkung an der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Rechtsreferendare

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