Die 6. Satzungsversammlung hat in ihrer 1. Sitzung am 09.11.2015 in Berlin den Fachanwalt für Migrationsrecht beschlossen. Der Beschluss der Satzungsversammlung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und ist nicht zu beanstanden. Er wird nun in den BRAK-Mitteilungen Heft 6/2015 (Dezember 2015) veröffentlicht und tritt somit am 1.3.2016 in Kraft.
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
w) Migrationsrecht: 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 6 genannten Bereichen, davon mindestens 60 aus mindestens zwei der in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereiche. Mindestens 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, hiervon mindestens 15 aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereichen.
§ 14p Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht
Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere
a) Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,
b) Einbürgerung,
c) Verlusttatbestände,
d) Vertriebenenverfahren,
2. Aufenthaltsrecht, insbesondere
a) allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,
b) Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,
c) Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,
d) Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,
e) Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,
f) Haftung und Gebühren,
g) Besonderheiten des Datenschutzes,
3. Unionsrecht, insbesondere
a) Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen,
b) Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,
c) sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,
4. Asylrecht, insbesondere
a) Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,
b) internationaler Flüchtlingsschutz,
c) nationaler Schutz,
d) Rechtsschutz,
e) Widerruf/Erlöschen,
f) Folgeverfahren,
5. migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,
6. migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,
7. rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,
8. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Fachprüfungsausschuss:
RA Franz Auer, Regensburg (Vorsitzender)
RA Michael Koch, Würzburg
RA Rainer Frisch, Erlangen
Stellvertreter:
RA Stefan Müller, Nürnberg