Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

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Die Kammer


Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat derzeit über 5.000 Mitglieder.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg sind die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und damit in den Bezirken der Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg oder Weiden niedergelassen sind.

Was wir tun

Die Zuständigkeit und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Dazu gehört insbesondere:

  •  Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Widerruf der Zulassung
  •  Beratung und Belehrung der Kammermitglieder in berufsrechtlichen Fragen
  •  Ahndung von Berufsrechtsverstößen
  •  Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern
  •  Verleihung der Befugnis, eine der 21 Fachanwaltsbezeichnungen zu führen
  •  Erstattung von Gutachten (z.B. in Gebührenangelegenheiten) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen
  •  Überwachung der Ausbildungsverhältnisse und Abnahme von Prüfungen nach dem BBiG
  •  Mitwirkung an der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Rechtsreferendare

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht nur Aufsichtsbehörde über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir sehen uns darüber hinaus auch als Dienstleister im Rahmen unseres Aufgabenbereiches – von A wie Anwaltssuche bis Z wie Zulassung.

Für Rechtsanwälte

Als zuständige Berufskammer begleiten wir unsere Mitglieder von der Zulassung bis zum Ende der anwaltlichen Tätigkeit.
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Für Bürger, die Recht suchen

Die Rechtsanwaltskammer übt die Berufsaufsicht aus. Wir bieten selbst keine Rechtsberatung an.

Über unser Anwaltsverzeichnis haben Sie bequem die Möglichkeit, den passenden Anwalt für Ihr Problem zu finden. Und sollte es einmal zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt Probleme geben, versuchen wir gerne zu vermitteln oder kümmern uns um Ihre Beschwerde.
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Für Auszubildende und Kanzleimitarbeiter

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist die zuständige Stelle für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen zur Ausbildung - vom Ausbuildungsvertrag bis zur Prüfung. Oder wollen Sie sich weiterbilden?
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Anwaltsgericht

Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wurde ein Anwaltsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz in der Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg. Sie erreichen die Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts telefonisch unter 0911-926 33 16, per Telefax unter 0911-926 33 46.

Geschäftsleitender Vorsitzender ist RA Michael Zwarg

1. Kammer      
RA Michael Zwarg, Nürnberg (Vorsitzender)
RAin Renate Ostner, Nürnberg
RA Dr. Norbert Gieseler, Nürnberg
RA Dr. Michael Waschk, Nürnberg

2. Kammer      
RA Harald Straßner, Nürnberg (Vorsitzender)
RAin Nicole Obert, Nürnbe
RAin Bettina Henschel, Nürnberg
RA Manuel Ast, Nürnberg                       

Weitere Informationen zum Anwaltsgericht und zum Bayerischen Anwaltsgerichtshof:

www.anwaltsgerichte-bayern.de

Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis an der FAU Erlangen-Nürnberg

Das Institut wurde im August 2004 durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingerichtet. Es verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  1. Bessere Vorbereitung des juristischen Nachwuchses auf die Anforderungen der anwaltlichen Berufspraxis durch
    - Qualifizierung für vorausschauende Rechtsanwendung (Rechtsberatung und Rechtsgestaltung)
    - Vermittlung von berufspraktischen Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Kommunikation, Streitschlichtung, Mediation)
    - Mitwirken von Anwälten und Notaren an der Lehre
  2. Wissenschaftlich fundierte Weiterbildung
  3. Verstärkter Anwaltsbezug in der Forschung
  4. Verbesserte Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Wissenschaft

Getragen wird das Institut unter anderem von einem - von der Rechtsanwaltskammer initiierten – Förderverein.

Weitere Informationen unter www.arap.jura.uni-erlangen.de

Juristische Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg

Die Juristische Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg wurde im Juli 1988 von Wolfgang Schaffer, Präsident des OLG a.D. und Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Blomeyer in Nürnberg gegründet. In ihrer Satzung hat sie sich zum Ziel gesetzt, die Fortentwicklung der Rechtswissenschaft durch Vorträge und Veröffentlichungen zu fördern und den Juristen aller Sparten im mittelfränkischen Raum, die ebenso wie die Vertreter anderer Wissenschaften von der Gefahr der Spezialisierung bedroht sind, Gelegenheit zum fachübergreifenden Gedankenaustausch zu geben.

Die Gesellschaft ist seitdem durch Vorträge namhafter Wissenschaftler und Praktiker auf den Gebieten des Staats-, Europa-, des Verfassungs-, des Zivil- und des Strafrechts sowie der zahlreichen Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands an die Öffentlichkeit getreten. Viele Vorträge sind inzwischen in der von der Gesellschaft herausgegebenen Schriftenreihe veröffentlicht worden. Die Mitglieder erhalten die Schriften kostenlos.

Der Mitgliedsbeitrag, der steuerlich absetzbar ist, beträgt jährlich 35,00 EUR. Sofern Interesse an einem Beitritt besteht, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle im Justizgebäude, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg (Tel. 0911/321-2667).

Weitere Informationen und das aktuelle Programm finden Sie unter
www.juristische-gesellschaft-mittelfranken.de

Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das „Parlament der Rechtsanwaltschaft“. Sie besteht aus direkt gewählten Mitgliedern der regionalen Rechtsanwaltskammern.

Gewählte Vertreter der Rechtsanwaltskammer Nürnberg in der 8. Satzungsversammlung (Amtszeit 01.07.2023 – 30.06.2027) sind:

  • Rechtsanwältin Katja Popp, Nürnberg
  • Rechtsanwalt Peter Hack, Baiersdorf
  • Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg

Weitere Informationen zur Satzungsversammlung und zu den von ihr gefassten Beschlüssen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Schmitz-Nüchterlein-Stiftung

Schmitz-Nüchterlein-Stiftung

Die Schmitz-Nüchterlein-Stiftung wurde im Jahre 1994 von der langjährigen Mitarbeiterin der Kammergeschäftsstelle, Frau Anneliese Nüchterlein, errichtet. Der Name der Stiftung erinnert an ihren Vater Dr. Fritz Schmitz und ihren Ehemann Dr. Max Nüchterlein.

Die rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung verfolgt den Zweck, junge besonders befähigte Juristen aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts zu unterstützen. Gefördert werden wissenschaftliche Arbeiten, Studienaufenthalte, Praktika, Symposien und vergleichbare Veranstaltungen. Auch die Verleihung von Preisen kommt in Betracht. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeiten und dieser an der Wissenschaft und an der Praxis orientierten Veranstaltungen sollen insbesondere die Berufsbilder des Rechtsanwalts, des Richters und des Staatsanwalts sein. Die Förderung des gegenseitigen Verständnisses von Angehörigen der Justiz und der Anwaltschaft wird besonders berücksichtigt.

Rechtsanwalt Dr. Fritz Schmitz war in den Jahren 1960 bis 1980 Präsident, später Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Richter und Staatsanwalt Dr. Max Nüchterlein war in den Jahren 1970-1978 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Beide haben sich dadurch verdient gemacht, dass sie den gegenseitigen Respekt von Justiz und Anwaltschaft über viele Jahre hinweg beispielgebend vorgelebt haben.

Die Schmitz-Nüchterlein-Stiftung ist über die Geschäftstelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg erreichbar.

Verein zur Förderung anwaltsbezogener Ausbildung an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V.

Der Förderverein wurde auf Initiative der RAK Nürnberg im Frühsommer 2001 gegründet. Ziel ist es, die anwaltsbezogene Juristenausbildung durch das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis zu fördern. Das Institut soll u.a. dazu beitragen, dass anwaltliche Elemente in die universitäre Lehre vermehrt eingebracht, in der Forschung anwaltliche Themen vermehrt berücksichtigt und anwaltliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

Der Verein stattet das Institut mit den notwendigen Mitteln aus. Über einen Beirat wirkt er an der Tätigkeit des Instituts mit.

Im Namen des Vereins, der Juristischen Fakultät und des Vorstandes dieser Kammer werden    

  • alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im In- und Ausland
  • die anwaltlichen Berufsorganisationen in Bund und Ländern
  • Wirtschaftsunternehmen, Banken und Versicherungen, Verbände und Organisationen der Wirtschaft und des Handels

herzlich eingeladen durch ihre Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Instituts beizutragen. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben – Spenden sind willkommen.

Satzung des Vereins