Online-Vorträge: beA-Booster

Veröffentlicht am: 04.01.2022

Seit 01.01.2022 gilt die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die Nachfragen bei der Geschäftsstelle zeigen, dass bei nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen noch Informationsbedarf zu Praxisfragen besteht.

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bietet in Kooperation mit der RAK Nürnberg die Veranstaltung "beA Quick Wins - Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter" sowie die Veranstaltung "beA: So geht´s - Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!" an.

Fit for Work – Chance Ausbildung

Veröffentlicht am: 20.12.2021

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind. Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ ist Teil der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern.“ Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit einem Zuschuss zu den Ausgaben für die Ausbildungsvergütung, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis mit jungen Menschen aus der Zielgruppe abgeschlossen und durchgeführt wird.

Empfehlungen zum Versand von Nachrichten an die Justiz

Veröffentlicht am: 16.12.2021

Ab dem 01.01.2022 wird der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt - sog. aktive Nutzungspflicht. Für eine vereinfachte Bearbeitung Ihrer über das beA an die Gerichte im Bezirk des OLG Nürnberg übersandten Nachrichten und zur wechselseitigen Bescheunigung der Verfahrensabläufe, hat sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit der Justiz abgestimmt und gibt für den Versand von Nachrichten Empfehlungen ab, die Sie unter https://www.rak-nbg.de/bea finden.

Aktualisierte Informationen zu SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) und § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Veröffentlicht am: 13.12.2021

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde bis zum 19.03.2022 verlängert und gilt unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage weiter. Die grundlegenden Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz bleiben deshalb unverändert. Das heißt im Wesentlichen der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und zu aktualisieren. Betriebsbedingte Personenkontakte sind weiterhin zu reduzieren. Die Testangebotspflicht seitens des Arbeitgebers bleibt bestehen.

Fortbildung zum beA - aktive Nutzungspflicht ab 01.01.2022

Veröffentlicht am: 07.12.2021

Jetzt ist es nicht mehr lange hin - zum 01.01.2022 tritt die aktive Nutzungspflicht in Kraft.

Für alle, die sich noch nicht (ausreichend) mit ihrem beA beschäftigt haben, bietet das DAI in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zum Jahresende und zu Beginn des Jahres 2022 zahlreiche Veranstaltungen an, um Teilnehmern anhand praktischer Fälle live in der beA-Schulungsumgebung alle Arbeitsabläufe im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten oder den Kolleginnen und Kollegen zu verdeutlichen.

Schulungsmaterial „Acces for Justice for Migrants“

Veröffentlicht am: 30.11.2021

Die International Commission of Jurists hat darum gebeten, auf ihr aktualisiertes Schulungsmaterial über den Zugang zum Recht für Migranten aufmerksam zu machen. Sie sollen Richtern und Anwälten als Unterstützung und Hintergrundinformation dienen, wenn sie Entscheidungen über die Rechte von Migranten und Flüchtlingen treffen oder diese verteidigen.

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