Störung im elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern
Das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz teilt mit, dass aufgrund technischer Probleme die Funktionen für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern aktuell leider nicht verlässlich zur Verfügung stehen. Die Störung betrifft sowohl den Empfang als auch den Versand von elektronischen Nachrichten. Für die Justiz bestimmte Nachrichten, die z.B. aus dem beA versandt werden, gehen in den elektronischen Postfächern der Gerichte ein, können jedoch von dort nur verzögert abgeholt werden.