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Änderungen der Berufs- und Fachanwaltsordnung treten zum 01.06.2023 in Kraft.

Veröffentlicht am: 06.03.2023

Mit einem am 01.03.2023 bei der BRAK eingegangen Schreiben vom 23.02.2023 hat das Bundesministerium der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitteilgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 05.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 03.03.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.06.2023 in Kraft treten.

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