Am 23.11.2020 hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 2 (Überbrückungshilfe II) erlassen, die am 24.11.2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde.