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Überbrückungshilfe - Verlängerung der Antragsfrist bis zum 09.10.2020

Veröffentlicht am: 29.09.2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte der BRAK heute mit, dass die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni – August 2020) letztmalig bis zum 09.10.2020 verlängert wurde.

Mit der Verlängerung solle ein Antragsstau zum Fristende vermieden und es den Antragstellern erleichtert werden, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen. Die Registrierung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als prüfender Dritter ist ebenfalls weiterhin möglich. Allerdings weist das BMI darauf hin, dass bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen einkalkuliert werden sollte.

Die BRAK hat die Informationen auf ihrer Homepage entsprechend aktualisiert.

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