Wir hatten bereits Ende Juni darauf hingewiesen:
Noch immer kursiert eine neue Masche der digitalen Erpressung. Ziel der kriminellen Absender ist es, den Computer der Kanzlei mit einer Schadsoftware zu infizieren und zur Entschlüsselung der Daten ein „Lösegeld“ zu fordern.
Die angeblichen Bewerber beziehen sich häufig auf ein Stellenangebot und verweisen auf weitere Informationen zu ihrer Person in einer anhängenden zip-Datei. Wird die Datei geöffnet installiert sich eine Schadsoftware, die unmittelbar mit der Verschlüsselung der Daten auf dem Computer beginnt. In einem „Erpresserschreiben“ wird der Betroffene aufgefordert, mehrere 100,- Euro über die elektronische Währung „Bitcoins“ zu zahlen. Im Gegenzug wird zugesichert, die zur Entschlüsselung der zuvor verschlüsselten Daten erforderlichen Informationen Preis zu geben.