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Aktuelle Verlautbarungen der DRV

Veröffentlicht am: 31.03.2015

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit einer aktuellen Verlautbarung auf die von der Bundesregierung beabsichtigte Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte reagiert. In diesem Zusammenhang geht sie unter anderem auf die Fragestellung ein, ob Syndici, die für ihre momentane Beschäftigung über eine aktuelle Befreiung verfügen, nach Inkrafttreten der geplanten Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte einen neuen Befreiungsantrag stellen müssen. Die DRV Bund betont, dass diese Syndici in dieser Tätigkeit befreit bleiben, solange die übrigen Befreiungsvoraussetzungen (Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte, Zahlung einkommensgerechter Beiträge) vorliegen. Die betroffenen Personen müssen erst bei einem Wechsel der Tätigkeit ein neues Befreiungsverfahren in Gang setzen.

Weiterführender Link:

www.deutsche-rentenversicherung.de

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