Bislang mussten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft mitteilen. Durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, das am 17.07.2024 in Fraft getreten ist, wurde die entsprechende Formvorschrift in § 10 I 1 RVG geändert; danach genügt für die Berechnung nunmehr die Textform. Zudem ist es ausreichend, dass die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt die Mitteilung der Vergütungsberechnung an den Mandanten veranlasst.
Anwaltliche Rechnungen - Formerleichterungen in Kraft getreten
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