Das „Sozialschutzpaket II“, das neben Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur sozialen Sicherung auch Änderungen im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren beinhaltet, hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 14.5.2020 verabschiedet. Mit dem verfahrensrechtlichen Teil des Pakets soll die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte auch während der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen gewährleistet werden, u.a. durch Einsatz von Videokonferenztechnik in mündlichen Verhandlungen. In dem Gesetz wurden Anregungen und Bedenken berücksichtigt, welche die BRAK zu dem ursprünglichen Referentenentwurf geäußert hatte.
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: Verfahrensänderungen verabschiedet
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