Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Veröffentlicht am: 28.01.2021

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hat mitgeteilt, dass seine gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgegebene Allgemeine Prozesserklärung vom 27.06.2017 (234-7604/1.17) widerrufen wurde. In zeitlicher Hinsicht entfalle die Allgemeine Prozesserklärung für alle ab dem 01.01.2021 neu eingegangenen Verfahren. Um Klarheit für die Rechtspraxis zu schaffen, gelte sie weiter für bis dahin anhängig gewordene Verfahren mit Ausnahme des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und der Zustimmung zur Erledigung der Hauptsache, soweit noch keine prozessuale Gestaltungswirkung eingetreten sei.

Der mit der Aufhebung verbundene Wegfall genereller Prozesserklärungen hat auch Einfluss auf künftige Klageerwiderungen des Bundesamtes. Prozesserklärungen wird das Bundesamt nach eigener Auskunft nunmehr mittels individualisierbarer Standardklageerwiderungen abgeben, sofern im Einzelfall keine Gründe vorliegen, hiervon abzuweichen.
 

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.