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Ausbildungsprämie bei Einstellung von Lehrlingen bis Ende 2020

Veröffentlicht am: 07.07.2020

Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 beschlossen, mit einem Schutzschirm im Volumen von 500 Millionen Euro die betriebliche Ausbildung in der Corona-Krise zu sichern. Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – sollen eine Prämie von 2.000,00 EUR bzw. 3.000,00 EUR erhalten können, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Krise betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmbf.de/files/131_20_Eckpunkte_Ausbildung_sichern_Ansicht02.pdf und

https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum musste im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg bislang zwar noch kein signifikanter Rückgang der neu abgeschlossenen und eingetragenen Berufsausbildungsverträge zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum festgestellt werden. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg rechnet aber damit, dass erst im Herbst die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Kanzleien sichtbar werden und zu einer dann reduzierten Bereitschaft zur Ausbildung führen könnten. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg appelliert daher bereits an dieser Stelle an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auch weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

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