Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Beschlüssen vom 26.02.2021 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen und im ÖPNV vorläufig bestätigt und die 15-km-Regel für touristische Tagesausflüge vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BayVGH. Den Volltext der Entscheidungen finden Sie auf der Pressehomepage des BayVGH unter https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/.