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Bayerische Justiz übersendet zunehmend ans beA

Veröffentlicht am: 21.03.2019

Die Justiz wird zunehmend aktiver im elektronischen Rechtsverkehr, und das bedeutet, dass Anwältinnen und Anwälte sich nach und nach an den Gedanken gewöhnen sollten, Gerichtspost in ihrem beA vorzufinden. Auch in Bayern wird vermehrt via beA zugestellt.

Die bayerische Justiz setzt bereits seit Februar 2019 die zweite Stufe ihres Plans zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs um. In der Stufe 1 wurden elektronische Dokumente nur entgegengenommen. In Stufe 2 versenden die Gerichte nun zunehmend elektronische Dokumente.

Achtung: Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Anwältin oder ein Anwalt sich bereits zuvor in einer Sache in digitaler Form an das Gericht gewandt hat. Auch ist es nicht entscheidend, ob sie oder er sich überhaupt im beA erstregistriert hat. Denn aufgrund des § 31a VI BRAO wird die Empfangsbereitschaft angenommen. Wer sich also immer noch nicht um die Inbetriebnahme seines beA gekümmert hat, könnte bald Gerichtspost verpassen.

Außerdem werden die bayerischen Gerichte zunehmend Zustellungen in elektronischer Form nach § 174 III ZPO vornehmen. Das Empfangsbekenntnis ist in diesen Fällen gem. § 174 IV 3 ZPO elektronisch zurückzusenden (beA-Newsletter 18/2018).

Weitere Informationen und den aktuellen Zeitplan inden Sie im aktuellen beA-newsletter der BRAK.

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